Die SFP - Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH

  • ist ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich der internationalen Gläubiger- und Anlegerberatung.

 

  • schließt die Lücke zwischen dem was Sie wissen und dem, was Sie wissen müssen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

 

  • analysiert und ermittelt/beschafft Informationen als Voraussetzung für die Durchsetzung zivil- und/oder strafrechtlicher Ansprüche.

 

  • erbringt schwerpunktmäßig Dienstleistungen bei Fällen internationaler Wirtschaftskriminalität, speziell in den Bereichen Kapitalmarktbetrug, Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuung und Insolvenzdelikte.

 

  • verfügt über ein internationales Netzwerk für die Identifikation von Unternehmensstrukturen und insbesondere die Rückverfolgung von Vermögenswerten (Asset Tracing).

 

  • ermöglicht eine Kontaktaufnahme zu (ehemaligen) Vertragspartnern, bzw. deren rechtlichen Vertretern im In- und Ausland.

 

  • bietet Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten durch unsere juristischen Partner, insbesondere bei der weltweiten Beitreibung rechtlich begründeter Forderungen.

 

Der jährliche Schaden durch unseriöse Kapitalanlagen und Wirtschaftskriminalität, insbesondere Kapitalmarktbetrug in Form von Anlage- und Finanzbetrug sowie Veruntreuung und Insolvenzdelikte wird in Deutschland vom statistischen Bundesamt auf über 3.700 Mio. € geschätzt. Die Anzahl der polizeilich erfaßten Fälle von Wirtschaftskriminalität einschließlich Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagen (umgangssprachlich auch Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrug) lag 2017 bei mehr als 74.000. Bei einem Kapitalanlagebetrug, oder Englisch „boiler room fraud“, werden Anleger hoch professionell über E-Mail, Telefon und auch persönlich kontaktiert, um diese zu einer scheinbar abgesicherten Kapitalanlage in Wertpapieren, Bezugsrechten oder Anleihen zu bewegen.

 

Die späteren Betrugs- und/oder Untreueopfer werden dabei von vermeintlichen Investmentberatern mit höchst professionellem Auftreten und zahlreichen psychologischen Tricks zu Zahlungen veranlasst.  Die Anlageformen reichen dabei von scheinbar sicheren festverzinslichen ausländischen Wertpapieren und dem begünstigten Erwerb von Aktien und Bitcoins, über Termingeschäfte bishin zu Spekulationsgeschäften wie sogenannten binären Optionen.

Den Betrugsopfern werden sogar Onlinezugänge zu angeblich eingerichteten Depots angeboten, die echten online Bankdepots äußerst ähnlich sind. Auch Hausbesuche angeblicher Anlageberater finden statt.

 

Nach einer gewissen Zeit und Warnmeldungen von der BaFin, der FMA oder anderen europäischen Aufsichtsbehörden verschwinden die Ansprechpartner, die Telefonnummern und die Webseiten genauso plötzlich, wie diese erschienen sind.

 

Zu diesem Zeitpunkt besteht regelmäßig nur ein zivilrechtlicher Anspruch, denn es rechtlich weiterhin möglich, dass der Vertragspartner den Vertrag noch erfüllt. Dies ist dann auch häufig der Grund, warum die deutschen Strafverfolgungsbehörden noch nicht tätig werden, von der Arbeitsüberlastung der mit der Ermittlung beauftragten Polizeibehörden einmal abgesehen.

 


 

An dieser Stelle kommt die SFP mit den Kernkompetenzen Analyse und Identifikation von Organisationsstrukturen sowie auch komplizierten Offshore-Strukturen ins Spiel.

 

Die SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH  – ist ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen aus dem Bereich „Financial Intelligence“, mit einem einzigartigen Team von internationalen Experten aus den Bereichen der Finanzanalyse, forensischen Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung, Sicherheits- und Nachrichtendienste sowie Rechtsberatung.

 

Im Gegensatz zu eigenständig agierenden Finanzspezialisten, Rechtsanwälten sowie Investigativ- und Ermittlungsspezialisten bietet die SfP die entsprechenden Dienstleistungen „aus einer Hand“ dem eigenen Teams und Netzwerk.

 

Dabei unterstützt die SFP regelmäßig die Strafverfolgungsbehörden mit den Ergebnissen ihrer Tätigkeiten.

 


 

Unsere Mandanten sind Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen sowie deren Organe, Stiftungen sowie Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter aus dem deutschsprachigen Raum.

 

Leistungen

Die SFP - Servicegesellschaft für Problemlösung - bietet hoch spezialisierte Beratungsleistungen mit Teams aus weltweit führenden Experten.

 

Unsere Leistungen teilen wir grundsätzlich in verschiedene Pakete ein.

 

Paket 1:
Analysetätigkeit:
Wir sichten Ihre Dokumentation, vergleichen diese mit den Erkenntnissen unserer internen Datenbank und geben Ihnen eine erste Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte. Dieses Paket bieten wir Ihnen für eine Pauschale von 499,80 € inkl. Umsatzsteuer an.

 

Paket 2:
Strukturierungstätigkeit:
Bei diesem Paket unterstützen wir Sie dabei, den jeweiligen Lebenssachverhalt so genau wie möglich zu strukturieren und dokumentieren. Diese Dokumentation ist übrigens auch notwendig, um weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Schritte einleiten zu können. Üblicherweise wird diese Dienstleistung auch von Rechtsanwälten (gerne auch Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht) erbracht, die allerdings nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG) abrechnen (bei einem erlittenen Schaden in Höhe von 200.000 € beträgt die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300, 1008 VV RVG zzgl. Auslagen und MwSt. 3.137,91 €, ermitteln Sie hier Ihre Kosten nach selbst).

Wir unterliegen nicht den Regelungen der RVG, daher können wir unser Paket, je nach Komplexität, für Preise ab 400,00 € anbieten. Darüber hinaus bieten Ihnen  – bei entsprechenden Erfolgsaussichten – auch die Unterstützung bei der Beitreibung/ Recovery über unsere internationale Partner an.

 

Paket 3:
Weitergehende Untersuchung und Aufklärungsdienstleistungen:  Wir wollen Ihnen so früh wie möglich eine Entscheidungsgrundlage dafür geben, ob sich nach einem bereits erlittenen wirtschaftlichen Schaden der Einsatz weiterer finanzieller Mittel überhaupt lohnt. Bei entsprechenden Erfolgsaussichten entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen die Beauftragung für eine eine Beitreibung über unsere juristischen Partner oder unser Partnerunternehmen MFP.

 

Die Unterhaltung unserer internationalen Organisation ist extrem aufwendig, so dass unsere Beratungsleistungen ab einem gewissen Punkt kostenpflichtig sind.

Es kann vorkommen, dass bisher noch keine oder zu wenig Informationen zu einem Schadensfall vorhanden sind und die Kosten zur Aktivierung unserer internationalen Partner im Verhältnis zu Ihrem Schaden, zu hoch sind. Dann bieten wir die Bündelung mehrerer Geschädigter in einer transparenten BGB Gesellschaft oder – häufig bei Auslandsbezug – in einem sogenannten SPV (Special Purpose Vehicle) an. Hierzu erfassen wir auf Wunsch Ihre Falldaten in unserer SFP Recovery Datenbank. So können die Schwellwerte zur Aktivierung unserer internationalen Partner erreicht und die entstehenden Kosten fair und transparent auf die mehrere Geschädigten verteilt werden.

 

Lassen Sie sich von unseren konkreten Beratungsleistungen überzeugen und nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.

Team

Die Gesellschaft wurde von Dr. Kai Thorsten Bräsch gegründet, der gleichzeitig auch geschäftsführender Gesellschafter der Schwestergesellschaft MFP (www.mfp.financial) ist.

Die MFP bietet bei Schadenssummen >= 500.000,00 € einen der SFP vergleichbaren Leistungsumfang.

 

Darüber hinaus besitzt die MFP eine Inkassolizenz unter Aufsicht des Oberlandesgerichtes Düsseldorf.

Dr. Kai-Thorsten Bräsch

Geschäftsführer

ceo [at] sfp [dot] financial

Prof. Dr. iur. Jochen Vogel

Legal Counsel

vogel[at]sfp[dot] financial

News/Datenbank

FAQ

Frequently Asked Questions

Muss ich mir Vorhaltungen machen, weil ich offensichtlich auf Betrüger reingefallen bin?

Nein, denn die Betrüger arbeiten höchst perfide und nutzen in vielen Fällen die Gutgläubigkeit und gute Erziehung der betrogenen Kapitalanleger aus. In den letzten Jahren haben wir leider viele illegale Investment- und Handelsplattformen erlebt. Einige von ihnen boten den FOREX-Handel an, andere nannten ihre Produkte binäre Optionen, und viele boten den Handel mit Bitcoins an. Sie alle hatten aber eines gemeinsam – sie betrogen die Anleger. Seit Jahren warnen das Bundeskriminalamt und die BaFin regelmäßig vor derartigen Aktivitäten.
Mittlerweile gibt es sogar Dienstleister, die Ihnen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ein RECOVERY anbieten. Dabei kommt es auch vor, dass diese sich als internationale Anwaltskanzlei ausgeben und Sie mit genau den Zahlungen konfrontieren, die sie tatsächlich geleistet haben.
Hier soll der bereits geschädigte Anleger ein zweites Mal betrogen werden. Diesmal dadurch, dass er Kosten für ein scheinbar erfolgreiches RECOVERY aufbringt.

Warum ist die SfP der richtige Partner für mich?

Die SfP arbeitet höchst vertraulich. Wir schließen die Lücke zwischen investigativen Beratern und Privatdetektiven einerseits und spezialisierten Anwaltskanzleien andererseits. Wir leisten für Sie eine strukturierende Vorarbeit, die unverzichtbar für jede weitere Entscheidung von Ihnen ist. Unsere Experten und Partner können innerhalb kürzester Zeit Daten recherchieren sowie analysieren und das weltweit.
Des Weiteren arbeiten wir mit internationalen Experten und Anwälten zusammen, um effektiv die Ansprüche der Geschädigten durchsetzen zu können. Unsere gesamten Dienstleistungen können Sie unter der Rubrik „Leistungen“ noch einmal abrufen.

Arbeitet die SfP auch mit Rechtsanwälten, insbesondere mit Spezialisten für Bank- und Kapitalmarktrecht zusammen?

Die Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, ist sicherlich hilfreich und zielführend ist, um Fehler in Prospekten von Anleihen und anderen offiziellen Geldgeschäften professionell geltend zu machen. Allerdings haben wir es im Bereich des Kapitalanlagebetrugs mit Strukturen zu tun, wo zunächst weder Anspruchsgegner noch Zustelladressen bekannt sind. Diese Informationen werden in Fällen des Kapitalanlagebetrugs regelmäßig bewusst verschleiert. Vormals aktive Gesellschaften landen innerhalb kürzester Zeit in der Insolvenz, so dass ein Schwerpunkt im Insolvenzrecht und nicht im Bank- und Kapitalmarktrecht liegt.

Warum muss ich Ihnen so viele Unterlagen und Informationen übermitteln?

Die SfP bearbeitet jedes Mandat mit größter Sorgfalt. Zu Ihrer und unserer Sicherheit ist der Austausch einer Erklärung zum Datenschutz (Datenschutzgrundverordnung/ DSGVO und BDSG) und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor einer Beauftragung unverzichtbar.

Wie genau versucht die SfP die verlorenen Gelder zurückzugewinnen?

Die SfP arbeitet mit einem globalen Netzwerk von Partnern, (z.B. Experten für Wirtschaftskriminalität, Anwälten, Insidern und Whistleblowern) aber auch Behörden zusammen. Unser Ziel ist es, unverzüglich die Unternehmensstrukturen und wirtschaftlichen Eigentümer/handelnden Einzelpersonen hinter Betrügereien und illegalen Anlageplattformen zu identifizieren. Wir erarbeiten Lösungsvorschläge für außergerichtliche Vergleiche zur Rückführung Ihres Vermögens (oder Teilen davon) und koordinieren deren Umsetzung. Sollte es uns nicht gelingen, eine außergerichtliche Lösung zu finden, reichen wir Klage ein und bestreiten den gerichtlichen Weg im In- und Ausland. Auf Wunsch leiten wir ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein und übermitteln den jeweiligen Behörden unsere Erkenntnisse in strukturierter Form, die die Ermittlungen üblicherweise massiv beschleunigen.

Was kostet die Beratung durch die SfP?

Die Erstberatung ist regelmäßig kostenlos.
Danach machen wir Ihnen ein individuelles Angebot auf Basis unserer Einschätzung der für Sie wirtschaftlich sinnvollsten nächsten Schritte.

Sind die Kosten der SfP und die von Rechtsanwälten vergleichbar?

Rechtsanwälte müssen, abgesehen von einer Erstberatung, die Gebühren mindestens nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG) abrechnen. Der Gebührentatbestand der sogenannten „Geschäftsgebühr“ ist bereits verwirklicht, wenn ein Rechtsanwalt für Sie ein Schreiben aufsetzt, zum Beispiel an die ehemalige Geschäftsführung oder den ehemaligen Finanzvermittler. Bei einem erlittenen Schaden in Höhe von 200.000 € beträgt die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300, 1008 VV RVG zzgl. Auslagen und MwSt. dann 3.137,91 € (schauen Sie selbst unter https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner).
Bei der Abrechnung unserer Leistungen unterliegen wir nicht dem RVG.

Warum ist eine genaue Sachverhaltsaufbereitung so wichtig?

Die chronologische Ausarbeitung und Aufbereitung des konkreten Sachverhaltes mit entsprechenden Dokumenten ist unverzichtbar. Als Geschädigter haben Sie nach allen Rechtsordnungen die sog. Beweislast dafür, dass das, was Sie vortragen, sich tatsächlich so zugetragen hat. Sowohl außergerichtliche als gerichtliche Maßnahmen scheitern häufig daran, dass die Sachverhaltsaufbereitung nicht vollständig war.

Worum geht es eigentlich bei der RECOVERY genau?

Das RECOVERY umfasst alle in den jeweiligen Ländern rechtlich zulässigen Formen für außergerichtliche und gerichtliche Maßnahmen. Gerade die genaue Kenntnis darüber, welche Massnahmen in einzelnen Ländern am schnellsten und effizietesten zu einem Erfolg führen, zeichnet unser internationales Netzwerk aus.

Gibt es unterschiedliche Arten von Rückforderungen?

Wir unterscheiden einmal die individuelle Rückforderung und des Weiteren die Sammelkampagne, in wir mehrere (Klein-) Anleger bündeln. Bei der Sammelkampagne können so die notwendigen Kosten für unser „Paket 2“ oder „Paket 3“ anteilig von mehreren Geschädigten übernommen werden.

Wie erkenne ich unseriöse Anbieter im Internet?

Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase sind zahlreiche Anleger auf der Suche nach interessanten und aus ihrer Sicht gut verzinslichen Produkten. Es genügt bereits der Besuch einer einschlägigen Webseite, um aktiv durch potentielle Anlageberater kontaktiert zu werden. Neben hochverzinsliche Finanzprodukten werden auch Produkte angeboten, die eine bessere aber nicht überzogene Verzinsung anbieten, so in einem Bereich von 3-5 % Ertrag pro Jahr. Hierdurch soll offenbar eine gewisse Seriosität ausgestrahlt werden. Mit Hochglanzseiten und kleinen Werbetrailern sowie häufig auch persönlichen Statements soll ein Höchstmaß an Seriosität vermittelt werden. Tatsächlich finden sich im Internet zahlreiche solcher Anbieter, wobei regelmäßig die aktiv werbenden Unternehmen entweder überhaupt nicht existieren und/ oder von den jeweiligen Finanzmarktaufsichtsbehörden nicht in der notwendigen Form zugelassen sind. Hierzu finden sich auch zahlreiche Warnmeldungen Finanzmarktaufsichtsbehörden im Interne (BaFin, FMA, FMA/LI)

Die tatsächlichen Strukturen sind für den Kapitalanleger regelmäßig nicht erkennbar. Für den Transfer der Anlegergelder werden üblicherweise bekannte europäische Finanzinstitute genutzt, von denen allerdings die Gelder umgehend in intransparente Kanäle weitergeleitet werden. Eine erfolgreiche Rückforderung der einmal eingezahlten Beträge ist für den Laien schier unmöglich.

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich über das nachfolgende Formular Kontakt mit uns auf, bitte mit Ihrer aktuellen Meldeadresse.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund unserer kostenintensiven Recherchen erst ab einer Schadenssumme von mindestens 50.000,00 EUR für Sie tätig werden können.