1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat darauf hingewiesen, dass die NEXO Group über keine nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland verfügt.
  2. Die NEXO-Group wirbt auf ihrer immer noch aktiven Webseite (nexo-group.com) damit, dass ein potentieller Investor über ein zu eröffnendes Konto Fremdwährungen (sog. FOREX-Trading) und Kryptowährungen handeln kann. Es wird die Sprachauswahl in Englisch und Deutsch angeboten, wobei die deutsche Auswahl nicht funktioniert. Eine Kontaktaufnahme ist über eine deutsche Rufnummer mit Berliner Vorwahl sowie über zwei E-Mail-Adressen, support@nexus-group.com, info@nexus-group.com, möglich. Als Unternehmenssitz wird die Leipziger Straße 121 in 10117 Berlin mitgeteilt. Unsere Recherchen haben ergeben, dass eine Firma mit Namen NEXO GROUP an dieser Anschrift nicht gemeldet ist. Weiter fällt auf, dass die Webseite kein „Impressum“ enthält. Damit werden auch keine natürlichen Personen als Ansprechpartner oder Vertreter der Gesellschaft genannt .
  3. Die Investorenwarnung der BaFin stützt sich auf § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Danach bedarf, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, …..der schriftlichen Erlaubnis der Aufsichtsbehörde, hier der BaFin. Formal überprüft die BaFin weder die inhaltliche Richtigkeit der Angaben auf der Webseite, noch die Seriosität des Emittenten oder des angebotenen Produktes.
    Andererseits werden die Aufsichtsbehörden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar ein Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs, bzw. Kapitalanlagebetrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
    Dennoch ist Anlegern dringend geraten, sich einen professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird.
  4. Offenbar sind in Deutschland potentielle Investoren von deutschsprachigen Mitarbeitern einer NEXO Group kontaktiert worden. Derzeit sind wir damit beauftragt, die Strukturen und die Daten zu sammeln.
  5. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase sind zahlreiche Anleger auf der Suche nach interessanten und aus ihrer Sicht gut verzinslichen Produkten. Es genügt bereits der Besuch einer einschlägigen Webseite, um aktiv durch potentielle Anlageberater kontaktiert zu werden. Neben hochverzinslichen Finanzprodukten werden auch Produkte angeboten, die eine bessere aber nicht überzogene Verzinsung anbieten, so in einem Bereich von 3-5 % Ertrag pro Jahr. Hierdurch soll offenbar eine gewisse Seriosität ausgestrahlt werden. Tatsächlich finden sich im Internet zahlreiche solche Angebote, wobei die aktiv werdenden Unternehmen entweder überhaupt nicht existieren und/ oder von den jeweiligen Finanzmarktaufsichtsbehörden nicht in der notwendigen Form zugelassen sind.
    Die gewählten Strukturen sind regelmäßig international, sodass zwar Telefonnummern im deutschsprachigen Raum vorgehalten werden, die IT-Infrastruktur allerdings außerhalb von Europa liegt. Für den Transfer der Anlegergelder werden regelmäßig bekannte europäische Finanzinstitute genutzt, von den allerdings die Gelder umgehend weitergeleitet werden. Eine erfolgreiche Rückforderung der einmal eingezahlten Beträge ist für den Laien schier unmöglich.
  6. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Die Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, ist sicherlich hilfreich und zielführend, um Fehler in Prospekten von Anleihen und anderen offiziellen Geldgeschäften professionell geltend zu machen. Allerdings haben wir es im Bereich des Kapitalanlagebetrugs mit Strukturen zu tun, bei denen zunächst weder Anspruchsgegner noch Zustelladressen bekannt sind. Diese Informationen werden in Fällen des Kapitalanlagebetrugs regelmäßig bewusst verschleiert. Vormals aktive Gesellschaften landen innerhalb kürzester Zeit in der Insolvenz, so dass ein Schwerpunkt im Insolvenzrecht und nicht im Bank- und Kapitalmarktrecht liegt. Daher arbeiten wir im ersten Schritt mit (auch international agierenden) interdisziplinären Teams aus dem Bereich Investigation und Recht zusammen, um die handelnden Personen und deren Aufenthaltsorte zu identifizieren.
  8. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 14.02.2020)