1. Die BaFin weist darauf hin, dass der Ahrenfels Group keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt worden ist. Die Gesellschaft behauptet, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
  2. Die Ahrenfels Group agiert über die Webseite https://ahrenfels.de/. Als juristischer Sitz der Gesellschaft wird auf der Webseite die Thiersteinerallee 13 in 4053 Basel/ Schweiz angegeben. Erstaunlich ist die angegebene Kontakttelefonnummer +49 236 3398 8920. Dabei handelt es sich um die Vorwahl von Datteln.
  3. Die Investorenwarnung der BaFin stützt sich auf § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Danach benötigt eine schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde BaFin, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Dabei prüft die BaFin aber nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben auf der Webseite, oder die angebotenen Produkte.
    Die BaFin wird regelmäßig dann tätig, wenn Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Vorschriften des Kapitalmarktes gegeben sind. Allerdings kann daraus nicht automatisch abgeleitet werden, dass es sich bei dem Angebot um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar einen Kapitalanlagebetrug handelt.
  4. Wir als SFP– Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 26.03.2020)