1. Die staatliche österreichische Finanzmarktaufsicht, FMA, hat mitgeteilt, dass die Baxter&Grant, Stella-Klein-Weg 15, 1020 Wien, nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 2 Z 7 ZaDiG 2018) nicht gestattet.
  2. Die Investorenwarnung der österreichischen FMA stützt sich auf § 1 Abs. 2 Zahlungsdienstegesetz 2018, Fassung vom 08.03.2020 (ZaDiG 2018). Das ZaDiG 2018 legt die Bedingungen fest, zu denen Personen Zahlungsdienste gewerblich in Österreich erbringen dürfen (Zahlungsdienstleister). Es regelt die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten.
  3. Die von der FMA genannte Webseite www.baxtergrant.com war im Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels nicht mehr erreichbar.
  4. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand 05.04.2020)