1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, weist darauf hin, dass ihr für die von der PR Relation Media Tech Ltd. kürzlich veröffentlichte Anlageempfehlung (Kaufempfehlung) zur Aktie der Rainforest Resources Inc. keine Tätigkeitsanzeige des Unternehmens nach § 86 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vorliegt. Zudem gibt die PR Relation Media Tech Ltd. laut Angaben der BaFin in der Anlageempfehlung fälschlicherweise an, sich bei der BaFin ordnungsgemäß angezeigt zu haben.
  2. Nach § 86 Absatz 1 WpHG haben andere Personen als Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften, die in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung verantwortlich sind, dies der BaFin vor Erstellung oder Weitergabe der Empfehlungen anzuzeigen. Dies gilt gemäß § 1 Absatz 2 WpHG auch für im Ausland tätige Analysten, sofern ihre Empfehlungen einen Emittenten mit Sitz im Inland betreffen oder diese sich auf Finanzinstrumente beziehen, die an einem inländischen organisierten Markt, einem inländischen multilateralen Handelssystem oder einem inländischen organisierten Handelssystem gehandelt werden.
  3. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich der weltweiten Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich des Kapitalmarktbetrugs, insbesondere in Form des Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  4. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 08.12.2020)