1. Die BaFin weist darauf hin, dass sie der NorthState keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
  2. Nach Angaben der BaFin ist „NorthState“ der Name der Plattform www.northstate.io, welche angeblich von dem Unternehmen Long Creek Partners Ltd., Roseau, Dominica, betrieben wird. Für den Kundensupport gibt NorthState eine Schweizer Telefonnummer sowie eine Adresse in Zürich, Schweiz, an.
  3. NorthState behauptet fälschlich, von der BaFin beaufsichtigt zu werden, und gibt hierzu ein Zertifikat aus, welches dies belegen soll. Dies erweckt den Eindruck, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin. Dies trifft nicht zu.
  4. Die Investorenwarnung der BaFin stützt sich auf § 32 KWG. Danach benötigt eine schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde BaFin, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Dabei prüft die BaFin aber nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben auf der Webseite, oder die angebotenen Produkte.
  5. Die BaFin wird regelmäßig dann tätig, wenn Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Vorschriften des Kapitalmarktes gegeben sind. Allerdings kann daraus nicht automatisch abgeleitet werden, dass es sich bei dem Angebot um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar einen Kapitalanlagebetrug handelt. Hierfür sind regelmäßig langwierige rechtliche Entscheidungen und/ oder rechtskräftige Urteile erforderlich.
  6. Dennoch ist jedem Anleger dringend zu empfehlen, professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird.
  7. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase sind zahlreiche Anleger auf der Suche nach interessanten und aus ihrer Sicht gut verzinslichen Produkten. Es genügt bereits der Besuch einer einschlägigen Webseite, um aktiv durch potentielle Anlageberater kontaktiert zu werden.
  8. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  9. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 18.01.2021)