1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, weist darauf hin, dass sie der Loewenherz24 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
  2. Laut Angaben der BaFin bietet die Loewenherz24 Group, Zürich, Schweiz, auf ihrer Webseite unter der Domain loewenherz24.de ihre Tätigkeit als Investmenthaus an. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft Loewenherz24 Group unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt oder erbringt.
  3. Die Investorenwarnung der BaFin stützt sich auf § 32 KWG. Danach benötigt eine schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde BaFin, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Dabei prüft die BaFin aber nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben auf der Webseite, oder die angebotenen Produkte.
  4. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 22.01.2021)