1. Die staatliche österreichische Finanzmarktaufsicht, FMA, hat mitgeteilt, dass die EXW GLOBAL AG, Bergstrasse 10, 9490 Vaduz, Liechtenstein, der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 für die in Österreich angebotenen „EXW Coin Bonds“ (www.exw-wallet.com) nicht nachgekommen ist.
  2. Die Investorenwarnung der österreichischen FMA stützt sich auf § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019. Danach ist die FMA im Rahmen der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes………….jederzeit berechtigt, den Umstand bekannt zu machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Im konkreten Fall ist die EXW GLOBAL AG der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 für die in Österreich angebotenen „EXW Coin Bonds“ nicht nachgekommen ist.
  3. EXW bietet eine Handelsplattform/ Wallet und eine Börse für Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum. Die Investoren sollen animiert werden, sogenannte EXW Token zu kaufen, bzw. mit diesen zu spekulieren. Ihren Anlegern verspricht EXW Global täglichen Profit mit der sogenannten „EXW Bonus Wallet“ und lockt mit traumhaften Renditen. Üblicherweise erhalten Anleger mit ihrer Anmeldung Zugang zu einem „Online-Konto, auf dem zunächst ihre Einzahlungen gebucht werden. Geringe Einzahlungsbeträge von ein paar 100 Euro entwickeln sich laut den Kontoauszügen innerhalb von wenigen Tagen tausende von Euros. Viele Anleger werden dadurch veranlasst, weitere Einzahlung vorzunehmen. Das große Erwachen beginnt regelmäßig dann, wenn das Geld von den jeweiligen „Online Konto zu den Anlegern zurück überwiesen werden soll.
  4. Formal überprüft die FMA weder die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben, noch die Seriosität des Emittenten oder des angebotenen Produktes. Andererseits werden die Aufsichtsbehörden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar ein Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden. Dies steht regelmäßig erst nach sehr langwierigen rechtlichen Entscheidungen und rechtskräftigen Urteilen fest. Dennoch ist Anlegern dringend geraten, sich einen professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird.
  5. Im konkreten Fall zeigt eine genaue Analyse der Webseite www.exw-wallet.com erhebliche Mängel.
  6. Wir als SFP Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 27.12.2019)