09.01.2024, BaFin: TRAVELING GmbH (vormals: Travel INTERNET AG) Anordnung der Abwicklung des Einlagengeschäfts

  1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat angeordnet, dass die TRAVELING GmbH ihr Einlagengeschäft abwickeln muss. Sie hat dafür keine Erlaubnis.
  2. Das Unternehmen hat in erheblichem Umfang Gelder auf der Grundlage von Darlehensverträgen entgegengenommen und damit das Einlagengeschäft betrieben. Es verfügte jedoch nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz.
  3. Die TRAVELING GmbH ist verpflichtet, die von Anlegerinnen und Anlegern ohne Erlaubnis angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
  4. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 09.01.2024)

(mehr …)