16.01.2020, BaFin: Zeus Tech & Trading Group Ltd (www.fibonetix.com) Untersagung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels

  1. Die BaFin, die deutsche staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der Zeus Tech & Trading Group Ltd, Luxemburg, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Bereits am 19. Juli 2019 hatte die luxemburgische Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) eine entsprechende Warnmeldung veröffentlicht, da die Gesellschaft weder über die erforderlichen Genehmigungen verfügte, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus zu erbringen und keine Registrierung an dem angeblichen Sitz der Gesellschaft in 59, Boulevard Royal, Luxembourg City, Luxembourg District bestand. Zwischenzeitlich soll sich der Geschäftssitz in 24 Boulevard d’Avranches, 1160 Luxembourg befinden.
  2. Die Zeus Tech & Trading Group Ltd bietet über die derzeit noch aktive Webseitewww.fibonetix.comAnlegern verschiedene Anlageformen auf Aktien, Handelswaren, Währungen, Indizes und Kryptowährungen an. Dabei suggeriert die Webseite, dass der Anleger ein Höchstmaß an persönlichem Service erhalten soll, insbesondere eine 24 Stunden Service-Hotline (von montags bis freitags) zur verfügung stehe.
  3. Neben einer Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse support@fibonetix.com wird auf der aktiven Webseite eine Kontaktaufnahme zu einer luxemburgischen, deutschen und englischen Telefonnummer angeboten. Die deutsche Nummer – mit der Vorwahl „032“- ist eine spezielle Sonderrufnummer und kennzeichnet eine Vorwahl für VoIP-Anschlüsse (Internettelefonie). Somit kann hieraus kein Ortsnetzbezug abgeleitet werden.
  4. Die Investorenwarnungen der BaFin stützt sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Danach ist für einen gewerbsmäßigen Eigenhandel eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Über diese verfügt keine der vorgenannten Anbieter bzw. Plattformen trotz gegenteiliger Behauptungen in einigen Verlautbarungen. Die Aufsichtsbehörden werden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar um einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
    Dennoch ist Anlegern dringend geraten, sich einen professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird.
  5. Als Geschädigter sollten Sie dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit offenbar auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben bereits ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  6. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase sind zahlreiche Anleger auf der Suche nach interessanten und aus ihrer Sicht gut verzinslichen Produkten. Es genügt bereits der Besuch einer einschlägigen Webseite, um aktiv durch potentielle Anlageberater kontaktiert zu werden. Neben hochverzinslichen Finanzprodukten werden auch Produkte angeboten, die eine bessere aber nicht überzogene Verzinsung anbieten, so in einem Bereich von 3-5 % Ertrag pro Jahr. Hierdurch soll offenbar eine gewisse Seriosität ausgestrahlt werden. Tatsächlich finden sich im Internet zahlreiche solche Angebote, wobei die aktiv werdenden Unternehmen entweder überhaupt nicht existieren und/ oder von den jeweiligen Finanzmarktaufsichtsbehörden nicht in der notwendigen Form zugelassen sind.
    Die gewählten Strukturen sind regelmäßig international, sodass zwar Telefonnummern im deutschsprachigen Raum vorgehalten werden, die IT-Infrastruktur allerdings außerhalb von Europa liegt. Für den Transfer der Anlegergelder werden regelmäßig bekannte europäische Finanzinstitute genutzt, von denen allerdings die Gelder umgehend weitergeleitet werden. Eine erfolgreiche Rückforderung der einmal eingezahlten Beträge ist für den Laien schier unmöglich.
  7. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  8. Die Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, ist sicherlich hilfreich und zielführend, um Fehler in Prospekten von Anleihen und anderen offiziellen Geldgeschäften professionell geltend zu machen. Allerdings haben wir es im Bereich des Kapitalanlagebetrugs mit Strukturen zu tun, bei denen zunächst weder Anspruchsgegner noch Zustelladressen bekannt sind. Diese Informationen werden in Fällen des Kapitalanlagebetrugs regelmäßig bewusst verschleiert. Vormals aktive Gesellschaften landen innerhalb kürzester Zeit in der Insolvenz, so dass ein Schwerpunkt im Insolvenzrecht und nicht im Bank- und Kapitalmarktrecht liegt. Daher erarbeiten wir im ersten Schritt mit (auch international agierenden) interdisziplinären Teams aus dem Bereich Investigation und Recht zusammen, um die handelnden Personen und deren Aufenthaltsorte zu identifizieren.
  9. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 16.01.2020)