16.12.2021, BaFin: Handelsplattform „NYSE“, Aufnahme von Ermittlungen gegen die Betreiber der Website nyusline.com

  1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass der Betreiber der Webseite nyusline.com keine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleitungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  2. Die Inhalte der auf Webseite sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Verantwortlichen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Auf der Webseite befinden sich weder ein Impressum noch sonstige Informationen zum Geschäftssitz des Anbieters.
  3. Der Betreiber der Webseite versucht den Anschein zu erwecken, es handele sich um die Handelsplattform der New York Stock Exchange, die über eine Lizensierung der amerikanischen Aufsichtsbehörden („US MSB license“) verfüge. Dies trifft nicht zu.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 16.12.2021)