31.01.2020, FMA: swissinv24, Investorenwarnung

  1. Die staatliche österreichische Finanzmarktaufsicht, FMA, hat eine Investorenwarnung für die swissinv24 mit angeblichem Sitz auf den Marschall Inseln im Pazifischen Ozean herausgegeben.
  2. Die swissinv24 Ltd wirbt auf der Webseite https://swissinv24.com/contact/ in englischer und deutscher Sprache damit ein führender Anbieter im Bereich Online-Devisenhandel zu sein. Die Internetseite ist durchaus gut und hochwertig aufgebaut. Dort werden die Bereiche „Trading Tools“, „Platforms“, “Academy”, “Payments”, “Partners”, Company Profile” unterschieden. Innerhalb des Bereiches „Trading Tools“ werden verschiede Vertragstypen als Konten angeboten, die sich durch die Höhe der Kapitalanlagen in Euro unterscheiden. Bei dem Konto „Mini“ muss die Kapitalanlage 500-5000 €, bei dem Produkt „Standard „5.001-10.000 €, bei dem Produkt Gold 10.001-15.000 € und bei dem Produkt Platin mehr als 15.001 € betragen. Innerhalb der Konten werden verschiedene Services unterschieden. Darüber hinaus wirbt die Webseite damit, dass Kaufaufträge zu 99,35 % innerhalb von weniger als 1 Sekunde ausgeführt werden.
    Zusätzlich werden spezielle Softwarelösungen als Download für Android und Apple sowie Windows angeboten. Derzeit prüfen unsere Experten, ob und welchem Umfang alleine bereits der Download Risiken beinhaltet. Ferner werden zahlreiche juristische Dokumente („company Profile“ „legal documents“) zum Download angeboten, was üblicherweise auf seriösen Webseiten von Finanzdienstleistern der Fall ist.
  3. Die Investorenwarnung der österreichischen FMA stützt sich auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG), dort 1. Satz. Danach sind bestimmte Finanzdienstleistungsgeschäfte konzessionspflichtig. Im Rahmen der Konzessionsprüfung hat ein Antragsteller, hier die Betreiber der Plattform swissinv24 wesentliche Daten offenzulegen, so die Identität und Adresse oder Sitz aller jener natürlichen oder juristischen Personen, derer sich das Kreditinstitut außerhalb seines Sitzes bei der Durchführung des Finanztransfergeschäftes bedient (Agenten). Da eine Konzession gerade nicht erteilt worden ist, und die vorgenannten Daten gerade nicht vorliegen, ist die FMA berechtigt, durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Formal überprüft die FMA weder die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben, noch die Seriosität des Emittenten oder des angebotenen Produktes.
    Andererseits werden die Aufsichtsbehörden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar ein Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
    Dennoch ist Anlegern dringend geraten, sich einen professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird.
  4. Im konkreten Fall der swissinv24 fällt auf, dass die Webseite trotz der Hochglanzdarstellungen keinerlei Informationen über natürliche und/ oder juristische Person als Betreiber der Webseite enthält. Jede Angabe in Form eines Impressums fehlt. Die Wahl der Geschäftsadresse auf den Marschallinseln, Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, in der Hauptstadt der Marschall Insel Majuro, MH 96960, sollte jeden Investor zur Vorsicht mahnen.
  5. Derzeit recherchieren wir erste Strukturen. Offenbar sind zahlreiche (potentielle) Anleger von deutschsprachigen Mitarbeitern einer swissinv24 kontaktiert worden und zur Teilnahme an der Handelsplattform bewegt worden. Teilweise sind dabei auch Telefonnummern aus Deutschland genutzt worden.
  6. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase sind zahlreiche Anleger auf der Suche nach interessanten und aus ihrer Sicht gut verzinslichen Produkten. Es genügt bereits der Besuch einer einschlägigen Webseite, um aktiv durch potentielle Anlageberater kontaktiert zu werden. Neben hochverzinslichen Finanzprodukten werden auch Produkte angeboten, die eine bessere aber nicht überzogene Verzinsung anbieten, so in einem Bereich von 3-5 % Ertrag pro Jahr. Hierdurch soll offenbar eine gewisse Seriosität ausgestrahlt werden. Tatsächlich finden sich im Internet zahlreiche solche Angebote, wobei die aktiv werbenden Unternehmen entweder überhaupt nicht existieren und/ oder von den jeweiligen Finanzmarktaufsichtsbehörden nicht in der notwendigen Form zugelassen sind.
    Die gewählten Strukturen sind regelmäßig international, sodass zwar Telefonnummern im deutschsprachigen Raum vorgehalten werden, die IT-Infrastruktur allerdings außerhalb von Europa liegt. Für den Transfer der Anlegergelder werden regelmäßig bekannte europäische Finanzinstitute genutzt, von denen allerdings die Gelder umgehend weitergeleitet werden. Eine erfolgreiche Rückforderung der einmal eingezahlten Beträge ist für den Laien schier unmöglich.
  7. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  8. Die Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, ist sicherlich hilfreich und zielführend, um Fehler in Prospekten von Anleihen und anderen offiziellen Geldgeschäften professionell geltend zu machen. Allerdings haben wir es im Bereich des Kapitalanlagebetrugs mit Strukturen zu tun, bei denen zunächst weder Anspruchsgegner noch Zustelladressen bekannt sind. Diese Informationen werden in Fällen des Kapitalanlagebetrugs regelmäßig bewusst verschleiert. Vormals aktive Gesellschaften landen innerhalb kürzester Zeit in der Insolvenz, so dass ein Schwerpunkt im Insolvenzrecht und nicht im Bank- und Kapitalmarktrecht liegt. Daher erarbeiten wir im ersten Schritt mit (auch international agierenden) interdisziplinären Teams aus dem Bereich Investigation und Recht zusammen, um die handelnden Personen und deren Aufenthaltsorte zu identifizieren.
  9. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 31.01.2020)