17.03.2021, Bafin Warnung vor Kryptowährungen

Die Bafin und die europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs, Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA ) weisen darauf hin, dass es sich bei Kryptowährungen (wie z.B. Bitcoin, Ethereum, Ripple, Dash, Litecoin, Monero, NEO) trotz der jüngsten Kursrekorde um virtuelle, hoch riskante und spekulative Investments handelt.
Dennoch besteht offenbar eine ungebrochene Anziehungskraft Kryptowerten gerade für Kleinanlegerinnen und -anleger. Die BaFin hatte bereits Mitte Januar 2021 vor den Gefahren im Zusammenhang mit dem „Hype um Kryptowerte“ gewarnt.
Derzeit sind Kryptowerte in der Europäischen Union weitgehend unreguliert. Der Legislativvorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte ist noch kein geltendes EU-Recht. In Deutschland benötigen Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft betreiben wollen, eine Erlaubnis der BaFin. Des Weiteren benötigen Unternehmen für Tätigkeiten, die Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen darstellen und die auf Kryptowerte bezogen sind, aufgrund der Erweiterung des Begriffs der Finanzinstumente um Kryptowerte eine Erlaubnis der BaFin. Damit ist jedoch kein Schutz vor Verlusten verbunden.