28.05.2021, BaFin: bexstock.com, Anordnung der Einstellung und Abwicklung der Geschäfte

  1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass die unter bexstock.com von der BS ASIA PTE. LTD., Singapur, betriebene Online-Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte auf Aktien, Rohstoffe, Indizes, Kryptowerte und andere Finanzinstrumente keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
  2. Entgegen den Behauptungen der Betreiber besteht nach Angaben der BaFin auch kein Zusammenhang mit dem von der BaFin beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut CMC Markets Deutschland GmbH.
  3. Vielmehr handelt es sich um die Nachfolge der ebenfalls unerlaubt tätigen Handelsplattform investexp.de, der die BaFin ihre Tätigkeit untersagt. Die Betreiber versuchten danach, ihre Kunden mit einem gefälschten Schreiben der BaFin von ihrer Seriosität zu überzeugen.
  4. Zuvor war die Handelsplattform unter der Domain beexp.de aufgetreten und hatte ebenfalls wahrheitswidrig behauptet, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines von der BaFin beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstituts zu sein.
  5. Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.
  6. Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.
  7. Mai 2021: BaFin warnt Geschädigte von Handelsplattformen vor gefälschten Schreiben der BaFin und angeblichen Hilfsangeboten
  8. Mai 2020 / 13. Juli 2020: BaFin weist erneut auf Warnung vor unseriösen, nicht lizenzierten Online-Plattformen hin
  9. Dezember 2018: Aufsicht und Polizei warnen vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen
  10. August 2018: Internet-Handelsplattformen: BaFin warnt vor nicht lizenzierten Anbietern
  11. Weitere Meldungen finden Sie unter: Warnungen & Aktuelles für Verbraucher
  12. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
  13. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  14. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 28.05.2021)

19.02.2021, BaFin: InvestEXP, Anordnung der Einstellung und Abwicklung der Geschäfte

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