1. Die FCA, staatliche Finanzdienstleistungsaufsicht von Großbritannien, hat für die MyCryptoWallet LTD., angebliche Meldeadresse laut Webseite Beachmont Business Centre, Suite 19, Kingstown, SVG/ UK, eine Investorenwarnung herausgegeben.
  2. Die MyCryptoWallet LTD. bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform https://mycoinbanking.com in Deutsch für registrierte Mitglieder den Handel in sogenannten finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) aber auch Aktien, ETFs, Währungen und Indices an. Die Investorenwarnungen der FCA erfolgt, da die vorgenannte Firma entgegen der Behauptung keine Genehmigung durch die FCA hat und nach Ansicht der FCA eine derartige Genehmigung benötigt.
  3. Auffällig ist sind zahlreiche Rechtschreibfehler auf der Webseite, die auf eine teilweise automatisierte Übersetzung hinweisen. Als Betreiber der Webseite wird die MyCryptoWallet LTD. Angeblich verfügt diese Gesellschaft über die Registrierungsnummer 25560 bei der britische Finanzdienstleistungsaufsicht FCA. Weitere Informationen werden nicht genannt. Zwar unterliegen ausländische Organisationen nach dem sog. Herkunftslandprinzip laut § 3 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) generell nicht der Impressumspflicht. Allerdings gibt es hiervon zwei Ausnahmen, zum einen ein deutscher Standort und zum anderen eine Webseite, die sich direkt an den deutschen Markt wendet, also um Kunden in Deutschland wirbt. Der letztere Fall ist bei der Webseite ganz offensichtlich erfüllt. Danach besteht für die Betreiber der Webseite nach § 5 TMG sowie § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Pflicht zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website (Impressumspflicht). Bei Webseiten, die diese Mindestanforderungen nicht einhalten, ist grundsätzlich größte Vorsicht geboten.
  4. Als Geschädigter sollten Sie dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  5. Wir als SfP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 24.12.2019)