1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der Prestige Financial Markets und deren Schwesterunternehmen Euro Wealth OÜ (vormals AllPro Tech OÜ, früher Nostro Technology OÜ) aus Tallinn, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Am 24.01.2020 hat auch österreichische Bankenaufsicht FMA eine entsprechende Investorenwarnung herausgegeben.
  2. Die Prestige Financial Markets bietet über die Webseite www.prestige.fm deutschen Anlegern sogenannte Differenzkontrakte (CFD) auf Aktien, Handelswaren, Währungen, Indizes und Kryptowährungen an. Bei CFD`s spekuliert ein Anleger auf steigende oder fallende Kurse. Darüberhinaus bietet die Prestige Financial Markets auch Dienstleistungen als Börsenhändler für sogenannte „binäre Optionen“ an. Dabei handelt es sich ebenfalls um hochspekulative Geschäfte, bei denen durch Ausbleiben des Erfolgs ein Totalverlust eintretend kann. Offenbar sind hier Angebote auf verschiedenen Internetseiten platziert worden, die aufeinander referenzieren. Auch wurden Seiten umbenannt und es tauchen Namen auf wie Euro Wealth OÜ vormals AllPro Tech OÜ, früher Nostro Technology OÜ.
  3. Neben einer Kontaktaufnahme über die E-Mail Adressen support@prestige.fm, banking@prestige.fm und support@prestigefm.io wird über die Webseite auch eine Kontaktaufnahme über LiveChat, WhatsApp und Telefon mit englischer Telefonnummer angeboten. Eine Kontaktadresse wird tatsächlich nicht mitgeteilt, ebenso wenig die Gesellschaft, die als Anbieter auftritt oder deren rechtliche Vertreter. Unsere Recherchen haben eine Adresse in Tallinn ergeben, Lõõtsa 6, 11415 Tallinn, Estonia.
  4. Die Investorenwarnung der BaFin stützt sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Danach ist für einen gewerbsmäßigen Eigenhandel eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Über diese verfügt keine der vorgenannten Anbieter bzw. Plattform trotz gegenteiliger Behauptungen in einigen Verlautbarungen. Die Investorenwarnung der österreichischen FMA stützt sich auf § 4 Abs 7 BWG. Danach sind bestimmte Finanzdienstleistungsgeschäfte konzessionspflichtig. Im Rahmen der Konzessionsprüfung hat ein Antragsteller, hier die Betreiber der Plattform Prestige Financial Markets wesentliche Daten offenzulegen, so die Identität und Adresse oder Sitz aller jener natürlichen oder juristischen Personen, derer sich das Kreditinstitut außerhalb seines Sitzes bei der Durchführung des Finanztransfergeschäftes bedient (Agenten). Da eine Konzession gerade nicht erteilt worden ist, und die vorgenannten Daten gerade nicht vorliegen, ist die FMA berechtigt, durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit zu informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Formal überprüft die FMA weder die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben, noch die Seriosität des Emittenten oder des angebotenen Produktes.
    Andererseits werden die Aufsichtsbehörden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss darauf, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
    Dennoch ist Anlegern dringend geraten, sich professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird.
  5. Im konkreten Fall sind bereits zahlreiche Hinweise im Internet verfügbar, die vor der vorgenannten Internetseite, bzw. den Plattformen warnen.
    Darüber hinaus bieten derzeit auch zahlreiche Internetanbieter an, geschädigten Anlegern dabei behilflich zu sein, ihre Vermögenswerte zurückzuholen. Bei einigen dieser selbst erklärten Recovery Anbietern ist ebenfalls größte Vorsicht geboten. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche dieser Anbieter selbst nicht über identifizierbare Unternehmen, Eigentümer und/ oder Adressen verfügen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  6. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase sind zahlreiche Anleger auf der Suche nach interessanten und aus ihrer Sicht gut verzinslichen Produkten. Es genügt bereits der Besuch einer einschlägigen Webseite, um aktiv durch potentielle Anlageberater kontaktiert zu werden. Neben hochverzinslichen Finanzprodukten werden auch Produkte angeboten, die eine bessere aber nicht überzogene Verzinsung anbieten, so in einem Bereich von 3-5 % Ertrag pro Jahr. Hierdurch soll offenbar eine gewisse Seriosität ausgestrahlt werden. Tatsächlich finden sich im Internet zahlreiche solcher Angebote, wobei die aktiv werbenden Unternehmen entweder überhaupt nicht existieren und/ oder von den jeweiligen Finanzmarktaufsichtsbehörden nicht in der notwendigen Form zugelassen sind.
    Die gewählten Strukturen der Anbieter sind regelmäßig international verschachtelt, sodass zwar Telefonnummern im deutschsprachigen Raum vorgehalten werden, die IT-Infrastruktur allerdings außerhalb von Europa liegt. Für den Transfer der Anlegergelder werden regelmäßig bekannte europäische Finanzinstitute genutzt, von denen allerdings die Gelder umgehend in intransparente Kanäle weitergeleitet werden. Eine erfolgreiche Rückforderung der einmal eingezahlten Beträge ist für den Laien schier unmöglich.
  7. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  8. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 08.01.2020)