1. Die staatliche österreichische Finanzmarktaufsicht, FMA, hat mitgeteilt, dass die VIVAEXCHANGE OÜ (vormals EXW GLOBAL AG), Tallinn, Estland, nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe von Zahlungsinstrumenten (Issuing) oder die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Acquiring) nicht gestattet.
  2. Die Investorenwarnung der österreichischen FMA stützt sich auf § 1 Abs. 2 Z 5 Zahlungsdienstegesetz 2018, Fassung vom 08.03.2020 (ZaDiG 2018). Das ZaDiG 2018 legt die Bedingungen fest, zu denen Personen Zahlungsdienste gewerblich in Österreich erbringen dürfen (Zahlungsdienstleister). Es regelt die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten. Nach § 1 Abs. 2 Z 5 ZaDiG 2018 zählt zu die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten (Issuing) oder die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Acquiring).
  3. Die VIVAEXCHANGE OÜ nennt auf ihrer Webseite www.exw-wallet.com als Sitz der Gesellschaft Tallinn/ Estland (Punane tn 6-219, Lasnamäe linnaosa, Harju maakond).
  4. Zu der Firma und den handelnden Personen finden sich im Internet zahlreiche weitere Hinweise.
  5. Wir als SfP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand 22.01.2020)