1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der Betamarket UG (haftungsbeschränkt) angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
  2. Die Betamarket UG (haftungsbeschränkt)nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder überwiegend von Privatpersonen aus dem Inland sowie aus dem europäischen Ausland in der Absicht entgegen, die Gelder sodann an Dritte, insbesondere an Betreiber nicht-lizensierter Online-Handelsplattformen mit Sitz im Ausland, weiterzuleiten.
  3. Der Bescheid ist bestandskräftig.
  4. Die Mitteilung der BaFin stützt sich auf § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG) in Verbindung mit § 10 ZAG.
    Nach § 10 ZAG bedarf, wer im Inland gewerbsmäßig ……Zahlungsdienste erbringen will, … der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt.
  5. Wir als SFPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.(Stand 27.01.2020)