1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat eine Investorenwarnung für die Compass Consulting Group mit angeblichem Sitz in London, Millbank Tower 21-24 herausgegeben.
  2. Die Compass Consulting Group wirbt über die Webseite www.compassconsultinggroup.co.uk/ in englischer Sprache mit einem breiten Angebot an Vermögensvorsorge und Anlageberatung. Die Internetseite ist durchaus gut und hochwertig aufgebaut. So wird im Bereich des „Client Services“ zwischen „Asset Expertise“, „Wealth Planning“ und „Familie Office“ unterschieden. Den Besuchern der Internetseite gegenüber soll der Eindruck einer professionellen und etablierten Vermögensverwaltung geweckt werden. Neben einer Kontaktaufnahme über E-Mail an die Adresse info@compassconsultinggroup.co.uk wird ein Unternehmenssitz in London mitgeteilt, MILLBANK TOWER 21-24 LONDON SW1P 4QP einschließlich einer Company No. 08670203.
    Tatsächlich gibt es die Adresse in London, dabei handelt es sich um eine der besten Adressen in der Londoner Innenstadt, in der zahlreiche international bekannte und renommierte Unternehmen und politische Organisationen ihre Büros unterhalten. Die Webseite enthält kein Impressum und zeigt auch keinerlei natürliche Person als Ansprechpartner oder Vertreter der Gesellschaft.
  3. Die Investorenwarnung der BaFin stützt sich auf Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129, wonach das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt regelmäßig einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 darstellt. In Deutschland dürfen Wertpapiere nicht öffentlich angeboten werden, wenn der BaFin nicht zuvor ein Prospekt zu diesem Wertpapier zur Billigung vorgelegt worden ist. Eine Billigung durch die BaFin bedeutet formal nur, dass der Prospekt den gesetzlich geforderten Mindestangaben entspricht, und damit der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Formal überprüft die BaFin weder die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben, noch die Seriosität des Emittenten oder des angebotenen Produktes.
    Andererseits werden die Aufsichtsbehörden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar ein Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
    Dennoch ist Anlegern dringend geraten, sich einen professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird.
  4. Im konkreten Fall fällt auf, dass die Namenswahl Compass Consulting Group eine Verwechslung mit einem anderen Unternehmen nahelegt. Unter Webseite https://www.compasscgi.com/ wirbt eine Compass Consulting Group mit Sitz in Jacksonville Florida, USA mit einem breiten Angebot von Services rund um die Optimierung der privaten Gesundheits- und Altersvorsorge. Ob diese Namensgleichheit zufällig oder bewusst gewählt ist, werden die weiteren Recherchen ergeben. Nach ersten Recherchen handelt es sich allerdings bei dem amerikanischen Unternehmen um ein durchaus renommiertes Unternehmen der Gesundheitsbranche.
  5. Potentiell geschädigte Investoren haben uns bereits mandatiert. Unsere Mandanten sind von angeblichen deutschsprachigen Mitarbeitern einer Compass Consulting GROUP aus London kontaktiert und zur Tätigung von Kapitalanlagen bewegt worden. Teilweise wurden dabei auch Telefonnummern aus Deutschland benutzt Derzeit sind wir damit beauftragt, die Strukturen und die Daten zu sammeln, um mögliche handelnde Person zu identifizieren. Daneben bereitet unsere Rechtsabteilung für unsere Mandanten derzeit die Unterlagen vor, um gebotene strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte einzuleiten zu können.
  6. Wir als SfP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Die Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, ist sicherlich hilfreich und zielführend, um Fehler in Prospekten von Anleihen und anderen offiziellen Geldgeschäften professionell geltend zu machen. Allerdings haben wir es im Bereich des Kapitalanlagebetrugs mit Strukturen zu tun, bei denen zunächst weder Anspruchsgegner noch Zustelladressen bekannt sind. Diese Informationen werden in Fällen des Kapitalanlagebetrugs regelmäßig bewusst verschleiert. Vormals aktive Gesellschaften landen innerhalb kürzester Zeit in der Insolvenz, so dass ein Schwerpunkt im Insolvenzrecht und nicht im Bank- und Kapitalmarktrecht liegt. Daher erarbeiten wir im ersten Schritt mit (auch international agierenden) interdisziplinären Teams aus dem Bereich Investigation und Recht zusammen, um die handelnden Personen und deren Aufenthaltsorte zu identifizieren.
  8. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 27.01.2020)