1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat der Gesellschaft FAZCO CAPITAL LIMITED als Betreiberin der Handelsplattform fxbtrading.com (die Seite war im Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes nicht aufrufbar) das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet. Die Meldung erfolgte am 19.03.2020.
  2. Die FAZCO CAPITAL LIMITED hatte nach Auskunft der BaFin als Betreiberin der Handelsplattform www.fxbtrading.com sogenannte Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) angeboten und in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums angenommen. Damit betreibt die Gesellschaft FAZCO CAPITAL LIMITED das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
  3. Bereits am 29. Januar 2020 hat die BaFin der Gesellschaft FAZCO CAPITAL LI-MITED diese Art von Geschäften in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig
  4. Grundsätzlich bedarf ein Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit § 32 Absatz 1 KWG der Erlaubnis durch die BaFin. Als Anlagevermittlung nach dem Gesetz über das Kreditwesen und nach dem Wertpapierhandelsgesetz wird jede final auf den Abschluss von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten gerichtete Tätigkeit bezeichnet, vgl. BGH, Urteil vom 30.10.2014 – III ZR 493/13. Damit kann neben einem Verstoß gegen das KWG auch einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) begründen.
  5. Wir als SfP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch ein Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.