Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat gemäß §§ 325, 335 Handelsgesetzbuch (HGB) ein Ordnungsgeld gegen die Maier + Partner Aktiengesellschaft in Höhe von 500.000,00 € festgesetzt, da die Gesellschaft entgegen der gesetzlichen Vorschriften keine Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2012 beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Offenlegung eingereicht hatte.

  1. Die Aktien der Gesellschaft sind im General Standard der Börse Frankfurt gelistet und werden außerdem im Xetra sowie an den Börsen Berlin und Stuttgart gehandelt. Die Maier + Partner Aktiengesellschaft wirbt auf der Webseite http://netcoin.capital damit, dass diese sich zukünftig als börsennotierte Beteiligungsgesellschaft für vielversprechende Unternehmen aus der Welt der Kryptowährungen positionieren möchte.
  2. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  3. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 30.01.2020)