1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegen die Deutsche Cannabis AG ein Zwangsgeld in Höhe von 172.500 € wegen Nichterfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus § 114 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verhängt.
  2. Nach Auskunft der BaFin hat die Deutsche Cannabis AG gegen die Pflichten aus § 115 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 25. November 2019 angeordnet. Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet. Das Unternehmen hat am 26. Februar 2020 gegen den Zwangsgeldfestsetzungsbescheid Widerspruch erhoben.
  3. Die Aktien der Gesellschaft werden im General Markt in Frankfurt gehandelt (WKN: A0BVVK / ISIN: DE000A0BVVK7)
  4. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich der weltweiten Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich des Kapitalmarktbetrugs, insbesondere in Form des Anlage- und Finanzbetrug, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 07.02.2020)