1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der Longsdale Capital Ltd., Meldeadresse laut Webseite Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Republic of Marshall Islands MH 96960., unerlaubt erbrachten Eigenhandel untersagt. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.
  2. Die Longsdale Capital Ltd. bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform stockglobal.com in den Sprachen Englisch, Russisch und Deutsch für registrierte Mitglieder den Handel in sogenannten finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) an. Dabei handelt es sich um eine besondere Form von Terminkontrakten, die sich nicht auf den vollen Preis des Basiswerts, sondern lediglich auf Veränderungen des Preises beziehen und keine Lieferverpflichtung beinhalten. CFDs sind hochspekulative Geschäfte.
  3. Auf der Webseite stockglobal.com werden Zugänge zu einer angeblichen Trading Software (MetaTrader 4) angeboten. Darüber hinaus werden Nutzerkonten mit verschiedenen, gestaffelten Services und Mindesteinzahlungen angeboten, so ein Bronze-Konto, ein Silber-Konto, ein Gold-Konto und ein Platinum-Konto.
  4. Auffällig ist weiterhin, dass die Webseite stockglobal.com keinerlei Angaben zu den rechtlich Verantwortlichen und/ oder den Betreibern der Webseite enthält, das sogenannte „Impressum“. Zwar unterliegen ausländische Organisationen nach dem sog. Herkunftslandprinzip laut § 3 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) generell nicht der Impressumspflicht. Allerdings gibt es hiervon zwei Ausnahmen, zum einen ein deutscher Standort und zum anderen eine Webseite, die sich direkt an den deutschen Markt wendet, also um Kunden in Deutschland wirbt. Der letztere Fall ist bei der Webseite ganz offensichtlich erfüllt. Danach besteht für die Betreiber einer Webseite nach § 5 TMG sowie § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Pflicht zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website (Impressumspflicht). Bei Webseiten, die diese Mindestanforderungen nicht einhalten, ist grundsätzlich größte Vorsicht geboten.
  5. Die Investorenwarnungen der BaFin stützt sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Danach ist für einen gewerbsmäßigen Eigenhandel eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Hierüber verfügt die Arrow Capital Ltd. Limited nicht. Die Aufsichtsbehörden werden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar um einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden. Allerdings weist die BaFin in ihrer oben genannten Warnmeldung darauf hin, dass derzeit ….eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt herantreten. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.
  6. Als Geschädigter sollten Sie dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  7. Wir als SfP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  8. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 14.02.2020)