1. Die staatliche österreichische Finanzmarktaufsicht, FMA, hat eine Investorenwarnung für die Paraiba World Ltd mit angeblichem Sitz in Hong Kong, 22/F Times Square Tower 2, 1 Matheson Street, Causeway Bay, herausgegeben.
  2. Die von der Paraiba World Ltd genutzte Webseite https://paraiba.world ist derzeit in den Modus „under construction“ geschaltet. Allerdings finden sich einzelne Informationen, so auch ein angebliches Impressum. Dort findet sich aber nur die o.g. Adresse.
  3. Die Investorenwarnung der österreichischen FMA stützt sich auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG), dort 1. Satz. Danach sind bestimmte Finanzdienstleistungsgeschäfte konzessionspflichtig. Im Rahmen der Konzessionsprüfung hat ein Antragsteller, hier die Paraiba World Ltd, als Anbieter bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) in Österreich wesentliche Daten offenzulegen, so die Identität und Adresse oder Sitz aller jener natürlichen oder juristischen Personen, derer sich das Kreditinstitut außerhalb seines Sitzes bei der Durchführung des Finanztransfergeschäftes bedient (Agenten). Da eine Konzession gerade nicht erteilt worden ist, und die vorgenannten Daten gerade nicht vorliegen, ist die FMA berechtigt, durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten (österreichischen) Bundesgebiet die Öffentlichkeit zu informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
  4. Formal überprüft die FMA weder die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben, noch die Seriosität des Emittenten oder des angebotenen Produktes. Andererseits werden die Aufsichtsbehörden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar ein Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden. Dennoch ist Anlegern dringend geraten, sich einen professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird.
  5. Im konkreten Fall bedeutet die Investorenwarnung der FMA, dass die Paraiba World Ltd nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und daher auch die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) nicht gestattet ist.
  6. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich der weltweiten Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich des Kapitalmarktbetrugs mit Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 25.02.2020)