1. Die staatliche österreichische Finanzmarktaufsicht, FMA, hat mitgeteilt, dass die unbekannten Betreiber der Website https://interexfinance.com, info@interexfinance.com, nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Daher ist dem Anbieter gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG) der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG nicht gestattet.
  2. Die interexfinance.com bewirbt in verschiedensten Sprachen ein breites Dienstleistungsportfolio. Als Sitz ist die Adresse Heupl 5/6 in 9020 Klagenfurt am Worthersee, Österreich, angegeben. Allerdings fehlen Hinweise auf den oder die Verantwortlichen der Webseite ebenso wie zu den handelnden Personen oder der verantwortlichen Gesellschaft. Als Kontaktmöglichkeit ist eine österreichische Telefonnummer sowie die unter 1. genannte Info-Emailadresse angegeben.
  3. Die Investorenwarnung der österreichischen FMA stützt sich auf § 4 Abs. 7 1. Satz BWG. Demnach kann die FMA durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
  4. Wir als SFPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand 27.02.2020)