1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der Personal Found LTD, Sofia/ Bulgarien als Betreiberin der Plattform OMC Markets (www.omcmarkets.com), die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
  2. Die Personal Found LTD, mit einem angeblichen Firmensitz in Bulgarien, Sofia 1000, Geo Milev residential area, 17 Andrei Nikolov Str., ap.4, bietet auf der Webseite www.omcmarkets.com in deutscher und englischer Sprache verschiedene Services als Online-Broker an. Potentiellen Anbietern soll darüber die Möglichkeit zum Handel mit mehr als 1.000 Vermögenswerten aus Aktien, Indizes, Forex und Rohstoffen eröffnet werden. Dabei nutzt der Online Broker angeblich ständig weiterentwickelte Plattformen, Technologien und Handelsmethoden. Die Webseite www.omcmarkets.com nennt weder das handelnde Unternehmen, noch die handelnden Personen.
  3. Potentielle Investoren sollen dazu veranlasst werden, bei OMC Marktes ein Konto zu eröffnen. Dabei kann der potentielle Investor zwischen sechs verschiedenen Kontotypen („Basic“, „Bronze“, „Silver“, „Gold“, „Platinum“ und „VIP“) auswählen. Die Mindesteinlagen beginnen bei 250 USD („Basic“), betragen beim Kontotyp „Platinum“ dann 100.000 USD und werden noch vom Kontotyp „VIP“ übertroffen. Zusätzlich gibt es einen gestaffelten Willkommensbonus, der beim Basic-Konto 30% beträgt.
  4. Die Investorenwarnung der BaFin stützt sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Danach ist für einen gewerbsmäßigen Eigenhandel eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Hierüber verfügt weder die Personal Found LTD noch die Plattform OMC Markets. Die Aufsichtsbehörden werden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar um einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden. Allerdings weist die BaFin in ihrer oben genannten Warnmeldung darauf hin, dass derzeit ….eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt herantreten. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.
  5. Als Geschädigter sollten Sie dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  6. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 28.02.2020)