1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der Arrow Capital Ltd., Port-Vila, Vanuata, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Die Stadt Port-Vila ist übrigens die Hauptstadt von Vanuatu, einem souveränen Inselstaat im Südpazifik.
  2. Die Arrow Capital Ltd. bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.lvgrowmarkets.com in den Sprachen Englisch, Spanisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Italienisch, Arabisch und Deutsch für registrierte Mitglieder den Handel in sogenannten finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) an. Dabei handelt es sich um eine besondere Form von Terminkontrakten, die sich nicht auf den vollen Preis des Basiswerts, sondern lediglich auf Veränderungen des Preises beziehen und keine Lieferverpflichtung beinhalten. CFDs sind hochspekulative Geschäfte.
  3. Auf der Plattform https://lvgrowmarkets.com wird der Erwerb von CFD`s auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien sowie Währungen angeboten. Eine Kontaktaufnahme ist über E-Mail oder über Telefon möglich, wobei hierfür eine Telefonnummer in Malaysia (+601548770662) und eine in Russland (+74993030097) ausgewiesen wird. Ein potentieller Investor soll veranlasst werden, ein Konto anzulegen und dabei persönliche Daten mitzuteilen. Die Webseite https://lvgrowmarkets.com nennt weder das handelnde Unternehmen, noch die handelnden Personen oder sonstige notwendige Informationen.
  4. Die Investorenwarnungen der BaFin stützt sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Danach ist für einen gewerbsmäßigen Eigenhandel eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Hierüber verfügt die Arrow Capital Ltd. Limited nicht. Die Aufsichtsbehörden werden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar um einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden. Allerdings weist die BaFin in ihrer oben genannten Warnmeldung darauf hin, dass derzeit ….eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt herantreten. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.
  5. Als Geschädigter sollten Sie dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  6. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 02.03.2020)