1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat einen Verstoß gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten durch die treevest GmbH & Co. KG, Boschweg 5, D-63741 Aschaffenburg veröffentlicht. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
  2. Die treevest GmbH & Co. KG bewirbt über die Webseite https://treevest.de in deutscher Sprache den Kauf von hochwertigen Paulownia-Bäumen durch Investoren in Kroatien. Der Anbau soll in der Region Sisak, östlich von Zagreb, stattfinden. Auf einem Areal von etwa 120 Hektar sollen sich bereits ca. 60.000 gepflanzte Paulownia-Bäume befinden.
  3. Persönlich haftende Gesellschafterin der treevest GmbH & Co. KG ist die treevest Holding GmbH. Die Gesellschaft wurde am 1. Dezember 2018 in das Handelsregister des Amtsgericht Aschaffenburg unter HRB 14933 eingetragen, Geschäftsführer ist Herr Adrianus Johannes Martinus Crul.
  4. Die Investorenwarnungen der BaFin stützt sich auf Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129, wonach das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt regelmäßig einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 darstellt. In Deutschland dürfen Wertpapiere nicht öffentlich angeboten werden, wenn der BaFin nicht zuvor ein Prospekt zu diesem Wertpapier zur Billigung vorgelegt worden ist. Eine Billigung durch die BaFin bedeutet formal nur, dass der Prospekt den gesetzlich geforderten Mindestangaben entspricht und damit der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Formal überprüft die BaFin weder die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben, noch die Seriosität des Emittenten oder des angebotenen Produktes.
    Andererseits werden die Aufsichtsbehörden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
  5. Dennoch ist Anlegern dringend geraten, sich professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird.
  6. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 04.03.2020)