1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat mit Bescheid vom 11. März 2020 gegenüber der Inter Globe Investment S.à.r.l., mit angeblicher Geschäftsadresse 1 St Martin’s Le Grand, London, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachte Anlagevermittlung, Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Die Bafin Meldung erfolgte am 19.03.2020. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.
  2. Nach Feststellungen der BaFin tritt das Unternehmen telefonisch an deutsche Kunden heran und empfiehlt den außerbörslichen Erwerb von Aktien börsennotierter Aktiengesellschaften. Dabei verwendet die Inter Globe Investment S.à.r.l. Unterlagen, die mit dem Geschäfts-Logo der jeweiligen Aktiengesellschaft versehen sind. Sie stellt diese Unterlagen deutschen Kunden zur Verfügung mit der Aufforderung, sie ausgefüllt und unterschrieben an die Inter Globe Investment S.à.r.l. zurückzusenden. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft auf ihrer Homepage https://interglobeinvestment.com eine Anlageberatung, ein Portfoliomanagement, die Eröffnung eines Depots bzw. eines Kontos sowie eine eigene Anleihe mit 6,376% Rendite an.
  3. Die Investorenwarnungen der BaFin stützt sich u.a. auf § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit § 32 Absatz 1 KWG. Danach zählt zu den genehmigungspflichtigen Bankgeschäften die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft).
  4. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch ein Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.