1. Die staatliche österreichische Finanzmarktaufsicht, FMA, hat mitgeteilt, dass die Kepercoin, Bahnhofplatz 10A, 3011 Bern, Schweiz, nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Erbringung von Zahlungsdiensten (§ 1 Abs. 2 Z 1-8 ZaDiG 2018) nicht gestattet.
  2. Die Investorenwarnung der österreichischen FMA stützt sich auf § 1 Abs. 2 Zahlungsdienstegesetz 2018, Fassung vom 08.03.2020 (ZaDiG 2018). Das ZaDiG 2018 legt die Bedingungen fest, zu denen Personen Zahlungsdienste gewerblich in Österreich erbringen dürfen (Zahlungsdienstleister). Es regelt die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten.
  3. Die Kepercoin behauptet auf ihrer Webseite https://kepercoin.com mit der
  • KeperCoin (Europe) Ltd. als Finanzdienstleister unter der Lizenznummer 109/10 von der Cyprus Securities Exchange Commission (CySEC)
  • KeperCoin (UK) unter der Lizenznummer FRN 583263 von der Financial Conduct Authority (FCA)
  • KeperCoin AUS Capital Pty Ltd. unter der Lizenznummer 491139 von der Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
    autorisiert worden zu sein.
    Die genannte Lizenznummer der englischen Finanzaufsicht FRN 583263 gehört zu einer eToro (UK) Ltd. Zu dieser Gesellschaft finden sich zahlreiche Hinweise im Internet.
  1. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  2. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 30.03.2020)