1. Auf der Webseite https://www.cfxpoint.com/de/ wird behauptet,, dass CFXpoint im Eigentum einer Gesellschaft mit Namen KLDC Technical Systems LTD, Reg No. 90530, Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro auf den Marschall Inseln sei. Durch die Nennung der Registrierungsnummer wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine offiziell registrierte Gesellschaft handelt. Wo und bei welcher Registrierungsbehörde diese Registrierung erfolgt sein soll, ergibt sich daraus nicht.
  2. Die CFXpoint bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform in zahlreichen Sprachen, so auch Deutsch für registrierte Mitglieder den Handel in Forex (also den Devisenhandel), Indices, Aktien, Rohstoffe, Staatsanleihen und Kryptowährung über sogenannte finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) an. Der Nutzer wird angehalten, sich eine Handelssoftware MT4 (MetaTrader 4) herunterzuladen.
  3. Auffällig ist weiterhin, dass die Webseite keinerlei vollständigen Angaben zu den rechtlich Verantwortlichen und/ oder den Betreibern der Webseite enthält, das sogenannte „Impressum“. Zwar unterliegen ausländische Organisationen nach dem sog. Herkunftslandprinzip laut § 3 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) generell nicht der Impressumspflicht. Allerdings gibt es hiervon zwei Ausnahmen, zum einen ein deutscher Standort und zum anderen eine Webseite, die sich direkt an den deutschen Markt wendet, also um Kunden in Deutschland wirbt. Der letztere Fall ist bei der Webseite ganz offensichtlich erfüllt. Danach besteht für die Betreiber der Webseite nach § 5 TMG sowie § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Pflicht zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website (Impressumspflicht). Bei Webseiten, die diese Mindestanforderungen nicht einhalten, ist grundsätzlich größte Vorsicht geboten.
  4. In anderen Fällen hat die BaFin bereits Investorenwarnungen herausgegeben. Diese stützen sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Danach ist für einen gewerbsmäßigen Eigenhandel eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Die Aufsichtsbehörden werden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar um einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden. Allerdings weist die BaFin in ihrer oben genannten Warnmeldung darauf hin, dass derzeit ….eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt herantreten. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.
  5. Als (potentiell) Geschädigter sollten Sie dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  6. Wir als SfP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen, wenn Sie befürchten, Opfer eines Kapitalanlagebetrugs geworden zu sein.
    (Stand: 23.04.2020)