1. Die FMA staatliche österreichischen Finanzmarktaufsicht, hat eine Investorenwarnung für eine Firma KWS Investments LLC Betreiber der Webseite www.kws-investmentbanking.com mit der angeblichen Geschäftsadresse Krtsanisi Street, IITurn, No15, Block 3, App. 42, 0114 Tiflis, bzw. Avtomshenebeli Street 88, Kutaisi in Georgia herausgegeben.
  2. Die Investorenwarnung der österreichischen FMA stützt sich auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG), dort 1. Satz. Danach sind bestimmte Finanzdienstleistungsgeschäfte konzessionspflichtig. Es ist dem Anbieter daher die Vermittlung des Einlagengeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 18 lit a BWG) nicht gestattet. Da eine Konzession gerade nicht erteilt worden ist, und die vorgenannten Daten gerade nicht vorliegen, ist die FMA berechtigt, durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten (österreichischen) Bundesgebiet die Öffentlichkeit zu informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
  3. Regelmäßig werden die Aufsichtsbehörden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar ein Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden. Dies steht regelmäßig erst nach sehr langwierigen rechtlichen rechtlichen Auseinandersetzungen fest.
  4. Dennoch ist Anlegern dringend geraten, sich professionellen Rat einzuholen, wenn nach einer getätigten Kapitalanlage der jeweilige Vertragspartner zum Gegenstand einer Warnmeldung der Aufsichtsbehörden wird.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch ein Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand 15.05.2020)