- Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegen die PEARL GOLD AG am 28.05.2020 eine Geldbuße in Höhe von 55.000 Euro festgesetzt.
- Nach Auskunft der BaFin hat die PEARL GOLD AG gegen die Pflichten aus § 115 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 verstoßen.
- Die PEARL GOLD AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 nicht zur Verfügung gestellt.
- Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
- Wir als SfP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich der weltweiten Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich des Kapitalmarktbetrugs, insbesondere in Form des Anlage- und Finanzbetrug, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
- Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
(Stand: 28.05.2020)