1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegen die PEARL GOLD AG am 28.05.2020 eine Geldbuße in Höhe von 55.000 Euro festgesetzt.
  2. Nach Auskunft der BaFin hat die PEARL GOLD AG gegen die Pflichten aus § 115 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 verstoßen.
  3. Die PEARL GOLD AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 nicht zur Verfügung gestellt.
  4. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich der weltweiten Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich des Kapitalmarktbetrugs, insbesondere in Form des Anlage- und Finanzbetrug, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 28.05.2020)