1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat die Erlaubnis der vPE Wertpapierhandelsbank AG, München, zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Kreditwesengesetz (KWG), der Anlagevermittlung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, der Anlageberatung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1a KWG, des Platzierungsgeschäfts i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1c KWG, der Abschlussvermittlung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 KWG, der Finanzportfolioverwaltung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG, der Drittstaateneinlagevermittlung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 5 KWG, des Factorings i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 9 KWG, des Finanzierungsleasings i.S.d.§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 10 KWG sowie der Anlageverwaltung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 11 KWG aufgehoben.
  2. Die vPE Wertpapierhandelsbank AG hat nachhaltig gegen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Zudem lagen Verstöße gegen § 33 Absatz 1 KWG vor.
  3. Rechtsgrundlage für die Aufhebung der Erlaubnis sind § 35 Absatz 2 Nr. 6 KWG und § 35 Absatz 2 Nr. 3 KWG.
  4. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
  5. Der Bescheid ist seit dem 12. August 2020 bestandskräftig.
  6. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Status 29.05.2020)