1. Die staatliche österreichische Finanzmarktaufsicht, FMA, hat mitgeteilt, dass die Needful Markets, needfulmarkets.com, support@needfulmarkets.com, compliance@needfulmarkets.com und banking@needfulmarkets.com, nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Daher ist dem Anbieter gemäß § 1 Abs. 2 Z 7 Bankwesengesetz (BWG) der Handel auf eigene oder fremde Rechnung nicht gestattet.
  2. Die Needful Markets bewirbt in englischer Sprache auf der Webseite www.needfulmarkets.com ein breites Dienstleistungsportfolio. Allerdings fehlen Hinweise auf den oder die Verantwortlichen der Webseite ebenso wie zu den handelnden Personen oder der verantwortlichen Gesellschaft. Als Kontaktmöglichkeit sind drei britische Telefonnummern angegeben.
  3. Die Investorenwarnung der österreichischen FMA stützt sich auf § 4 Abs. 7 1. Satz BWG. Demnach kann die FMA durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
  4. Wir als SFPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand 03.06.2020)