1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der SCK Securities, Aberdeen, Großbritannien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
  2. Das Unternehmen unterhält die Internetseite www.scksecurities.com und bietet deutschen Kunden den Erwerb von Aktien namhafter Unternehmen aus eigenem Bestand im Rahmen einer Dienstleistung an. Trotz Kaufpreiszahlung durch die Kunden bestehen Zweifel, ob es zur Übertragung dieser Aktien in ihre Depots kommt.
  3. Das Unternehmen betreibt damit gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
  4. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
  5. Die Investorenwarnung der BaFin stützt sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c KWG zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Danach ist für einen gewerbsmäßigen Eigenhandel eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Hierüber verfügt die SCK Securities nicht. Die Aufsichtsbehörden werden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar um einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
  6. Als Geschädigter sollten Sie dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  7. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich der weltweiten Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich des Kapitalmarktbetrugs, insbesondere in Form des Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  8. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 23.06.2020)