1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der JRV Euro Market Ltd und JRV Market Ltd., Meldeadresse laut Webseite Tower 42, 25 Old Broad St, London EC2N 1HN, unerlaubt erbrachten Eigenhandel untersagt. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.
  2. Die JRV Euro Market Ltd und JRV Market Ltd bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform https://31fx.co/contact-us für registrierte Mitglieder den Handel in sogenannten finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) an. Dabei handelt es sich um eine besondere Form von Terminkontrakten, die sich nicht auf den vollen Preis des Basiswerts, sondern lediglich auf Veränderungen des Preises beziehen und keine Lieferverpflichtung beinhalten. CFDs sind hochspekulative Geschäfte.
  3. Auf der Webseite werden Zugänge zu einer angeblichen Trading Software (c trader) angeboten. Darüber hinaus werden Nutzerkonten mit verschiedenen, gestaffelten Services und Mindesteinzahlungen angeboten.
  4. Auffällig ist weiterhin, dass die Webseite keinerlei Angaben zu den rechtlich Verantwortlichen und/ oder den Betreibern der Webseite enthält, das sogenannte „Impressum“. Zwar unterliegen ausländische Organisationen nach dem sog. Herkunftslandprinzip laut § 3 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) generell nicht der Impressumspflicht. Allerdings gibt es hiervon zwei Ausnahmen, zum einen ein deutscher Standort und zum anderen eine Webseite, die sich direkt an den deutschen Markt wendet, also um Kunden in Deutschland wirbt. Der letztere Fall ist bei der Webseite ganz offensichtlich erfüllt. Danach besteht für die Betreiber einer Webseite nach § 5 TMG sowie § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Pflicht zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website (Impressumspflicht). Bei Webseiten, die diese Mindestanforderungen nicht einhalten, ist grundsätzlich größte Vorsicht geboten.
  5. Die Investorenwarnungen der BaFin stützt sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Danach ist für einen gewerbsmäßigen Eigenhandel eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Hierüber verfügt die Arrow Capital Ltd. Limited nicht. Die Aufsichtsbehörden werden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar um einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden. Allerdings weist die BaFin in ihrer oben genannten Warnmeldung darauf hin, dass derzeit ….eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt herantreten. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 26.06.2020