1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, stellt klar: Die Unternehmen Wagencia Deutschland, Berlin, Consult-it OHG, Hannover sowie Binnewies Unternehmensberatung GmbH, Berlin verfügen über keine Erlaubnis gemäß § 10 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Diese Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.
  2. Die Wagencia Deutschland, die Consult-it OHG sowie die Binnewies Unternehmensberatung GmbH werben für eine Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“. Interessierte sollen den
    Unternehmen ihr Privatkonto zur Verfügung stellen, um auf Weisung Zahlungen anzunehmen und weiterzuleiten.
  3. Dabei riskieren die Treuhandmanager, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen. Die BaFin weist mit Blick auf die hier beschriebene Tätigkeit als Finanzagent bzw. Treuhandassistent auf Ihre Warnungen vom  November 2011 sowie vom 12. Februar 2020 hin.
  4. Bei der Annahme des Jobangebots als Finanzagent drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Tätigkeit als Finanzagent kann zudem von der BaFin aufsichtsrechtlich verfolgt werden.
  5. Soweit die Unternehmen behaupten, sie meldeten die Konten der BaFin als „Treuhandkonto“, stellt die BaFin klar: Ein solches Verfahren der Meldung von Treuhandkonten gibt es nicht.
  6. Die Mitteilung der BaFin stützt sich auf § 7 Abs. 1 ZAG in Verbindung mit § 10 ZAG.
    Nach § 10 ZAG bedarf, wer im Inland gewerbsmäßig … Zahlungsdienste erbringen will, … der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt.
  7. Wir als SFPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  8. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand 21.08.2020)