1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat mit Bescheid vom 15.09.2020 gegenüber der Gesellschaft Jonar N. Stein (www.jonarnstein.commit Sitz in Hongkong, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts angeordnet.
  2. Laut Angaben der BaFin wendet sich das Unternehmen eigeninitiativ an potentielle Interessenten. Über ein bei der Jonar N. Stein eröffnetes Handelskonto handelt die Gesellschaft anschließend mit Finanzinstrumenten zugunsten ihrer Kunden. Darüber hinaus unterbreitet die Jonar N. Stein ihren Kunden Anlageempfehlungen im Hinblick auf bestimmte Finanzinstrumente, die dann ebenfalls über das jeweilige Handelskonto angeschafft oder veräußert werden. Die für Anleger erworbenen Wertpapiere werden von der Jonar N. Stein verwahrt und verwaltet.
  3. Damit erbringt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a Kreditwesengesetz (KWG) und die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Zudem betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderlichen Erlaubnisse verfügt die Jonar N. Stein nicht und handelt daher unerlaubt.
  4. Die Investorenwarnungen der BaFin stützt sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 3 KWG zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Die Aufsichtsbehörden werden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar um einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
  5. Als Geschädigter sollten Sie aber dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  6. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 15.09.2020)