1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat am 02. November 2020 gegenüber der Deutschen Handelsbank AG angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 51 Abs. 2 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG).
  2. Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 57 GwG.
  3. Der Bescheid ist seit dem 16. November 2020 bestandskräftig.
  4. Wir als SFPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand 02.11.2020)