-
- Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegen die J O Hambro Capital Management Limited mit Bescheid vom 04.11.2020 eine Geldbuße in Höhe von 120.000 Euro festgesetzt.
- Nach Auskunft der BaFin lagen dieser Sanktion Verstöße gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die J O Hambro Capital Management Limited hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.
- Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
- Wir als SfP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich der weltweiten Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich des Kapitalmarktbetrugs, insbesondere in Form des Anlage- und Finanzbetrug, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
- Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
(Stand: 04.11.2020)