1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der ADCADA International AG und der ADCADA Immobilien AG PCC, beide geschäftsansässig in Ruggell, Liechtenstein, mit Bescheiden vom 16. November 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
  2. Laut Angaben der BaFin nahmen die Unternehmen unter den Bezeichnungen „adcada.money Festzins“ und „adcada.money Hypozins“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreiben damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
  3. Die Unternehmen sind verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
  4. Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde:

Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock

zum Abwickler bestellt.

  1. Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.
  2. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
  3. Die Mitteilung der BaFin stützt sich auf § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG) in Verbindung mit § 10 ZAG.
    Nach § 10 ZAG bedarf, wer im Inland gewerbsmäßig ……Zahlungsdienste erbringen will, … der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt.
  4. Wir als SFPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand 16.11.2020)