1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat am 27. November 2020 Geldbußen in Höhe von 170.000 Euro gegen die Decheng Technology AG festgesetzt.
  2. Laut Angaben der BaFin lagen der Sanktion Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2, § 115 Absatz 1 Satz 1 und § 115 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.
  3. Die Decheng Technology AG hatte demnach nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
  4. Die Decheng Technology AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
  5. Zudem hatte die Decheng Technology AG  nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
  6. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  7. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
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    (Stand: 27.11.2020)