1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat am 7. Dezember 2020 eine Geldbuße in Höhe von 34.000 Euro gegen die Northern Data AG festgesetzt.
  2. Laut Angaben der BaFin lag der Sanktion ein Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) zugrunde. Die Northern Data AG hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgemacht.
  3. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 07.12.2020)