1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber einer Gesellschaft, die im Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung Bred Finance auftritt, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts angeordnet. Das Unternehmen ist angabegemäß in Großbritannien geschäftsansässig.
  2. Laut Angaben der BaFin bietet Bred Finance im Internetdeutschsprachigen Kunden die Vergabe von Darlehen an. Potentiellen Kreditnehmern wird ein Darlehensvertrag mit der Bezeichnung „The ministry of justice and the legalization [Absatz] Human rights / Finance Loan“ vorgelegt, der angeblich bei einer Londoner Anwaltskanzlei hinterlegt sei. Teilweise werden deutsche Kunden von Bred Finance überredet, der Gesellschaft ihre EC-Karte sowie sämtliche Zugangsdaten zu übersenden, um angeblich auf diese Weise den gewünschten Kredit zur Verfügung zu stellen.
  3. Damit betreibt Bred Financegewerbsmäßig das Kreditgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.
  4. Im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe erhalten deutsche Darlehensnehmer zur Glaubhaftmachung des Angebots von Bred Financeteilweise Nachrichten über die E-Mail-Adresse „bafincontact@gmail.com“. Darin werden die Adressaten unter anderem aufgefordert, eine angeblich fällige Steuerzahlung zu entrichten. Die BaFin betont, dass derartige Mitteilungen in keinem Fall von der BaFin stammen und einzig und allein dem Zweck dienen, bei dem Empfänger den Anschein von Seriosität zu erwecken sowie ihn zu weiteren Geldtransfers zu veranlassen.
  5. Als Geschädigter sollten Sie dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  6. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 11.12.2020)