1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat Herrn Heiko Kühn, wohnhaft in Au, Schweiz, mit Bescheiden vom 5. Januar 2021 aufgegeben, das von ihm als Hintermann der ADCADA-Unternehmensgruppe ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
  2. Laut Angaben der BaFin nahm die ADCADA-Unternehmensgruppe auf unterschiedlichen Vertragsgrundlagen unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
  3. Herr Kühn ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
  4. Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde:

Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock

zum Abwickler bestellt.

  1. Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.
  2. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
  3. Die Mitteilung der BaFin stützt sich auf § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG) in Verbindung mit § 10 ZAG.
    Nach § 10 ZAG bedarf, wer im Inland gewerbsmäßig ……Zahlungsdienste erbringen will, … der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt.
  4. Wir als SFPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand 05.01.2021)