1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der Handelsplattform mycoinlite.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts, sowie der unerlaubt erbrachten Anlage-und Abschlussvermittlung und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet. Auf der Plattform nennt der Anbieter Geschäftsadressen und Rufnummern in Australien, Großbritannien, Frankfurt am Main/Deutschland sowie der Schweiz.
  2. Laut Angaben der BaFin wird Kunden über die Plattform mycoinelite.com der Handel in Kryptowährungen und Differenzkontrakten (Contracts for Difference– CFD) angeboten, die auf Rohstoffe, Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente oder Vermögen einschließlich sonstiger derivater Kontrakte wie Optionen, Futures, Aktien oder andere CFD-bezogene Finanzinstrumente laufen.
  3. mycoinelite tritt dabei ausdrücklich als Gegenpartei bei den Transaktionen der Kunden auf. Die Plattform bietet zudem an, Finanzinstrumente im Auftrag des Kunden zu erwerben und anschließend zu verwahren und zu verwalten.
  4. Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), die Anlage- und Abschlussvermittlung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG sowie das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht.
  5. Die Investorenwarnungen der BaFin stützt sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 3 KWG zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Die Aufsichtsbehörden werden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar um einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
  6. Als Geschädigter sollten Sie aber dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  7. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  8. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 12.01.2021)