1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der PIRAEUS BANK A.E., Athen Zweigniederlassung Frankfurt am Main, Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet.
  2. Die Anordnung ergeht auf der Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG).
  3. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  4. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 13.01.2021)