1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, weist darauf hin, dass sie dem bisher unbekannten Betreiber der Internetseite www.finanzexp.de mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das bisher unbekannte Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
  2. Laut Angaben der BaFin wird auf der Internetseite www.finanzexp.de eine Dienstleistung zum Handel mit Anlagen wie Forex-Währungspaaren, globalen Indizes, Aktien, Rohstoffen und finanziellen Differenzkontakten (Contracts for difference – CFD) angeboten. Es wird zudem unzulässig das Logo der BaFin in Vertragsunterlagen verwendet und damit der falsche Anschein einer Prüfung oder Aufsicht durch die BaFin erzeugt.
  3. Die Investorenwarnung der BaFin stützt sich auf § 32 KWG. Danach benötigt eine schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde BaFin, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Dabei prüft die BaFin aber nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben auf der Webseite, oder die angebotenen Produkte.
  4. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 14.01.2021)