1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass die Deutsche Broker FX keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
  2. Laut Angaben der BaFin gibt die Gesellschaft auf ihrer Homepage„deutschebrokerfx.com“ an von der BaFin und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt zu werden. Beides trifft nicht zu.
  3. Die BaFin weist außerdem darauf hin, dass Dokumente mit dem Logo der BaFin, die von der Deutsche BrokerFX verwendet werden, Fälschungen sind.
  4. Die Gesellschaft tritt unter anderem an Geschädigte der „Option888“ heran und gibt vor im Namen der BaFin zu handeln und gegen eine Vorabgebühr Gelder zurückzuzahlen. Die BaFin ist nie an Rückzahlungen in der dargestellten Form gegenüber Anlegern beteiligt.
  5. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  6. Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internetzu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
  7. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  8. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 11.02.2021)